Selbständiger ADR Kraftfahrer

Auch wenn Sie als Selbständiger ADR Kraftfahrer (Frachtführer) im Auftrag anderer Gefahrgüter über die Straße befördern, müssen Sie über einen ADR Gefahrgutbeauftragter verfügen. Als Gefahrgutbeautragter bieten wir Ihnen zu einem Vorteilstarif von € 149,- pro Jahr (exkl. Mehrwertsteuer) unsere Dienstleistungen an.

Der Gefahrgutbeauftragte für die Selbständiger ADR Kraftfahrer

Der Gefahrgutbeauftragte muss Inhaber eines für die Beförderung auf der Strasse gültigen Schulungs-nachweises sein. Dieser wird von der zuständigen Behörde oder der hierzu von der Vertragspartei benannten Stelle ausgestellt. Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit ande-ren Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen nicht angehörenden Person wahr-genommen werden. Das Unternehmen teilt der zuständigen Behörde oder der hierzu von der Vertragspartei benannten Stelle auf Verlangen den Namen seines Gefahrgutbeauftragten mit.

Wir Überwachen der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. In jedem Jahr erhalten Sie von uns ein Inventarisierungsformular. Sie füllen dieses vollständig aus und fügen alle erbetenen Anlagen bei. So prüfen wir alle relevanten ADR-Elemente (zb die Schriftliche weisung, die Versicherung). In jedem Jahr erhalten Sie von uns einen ADR-Jahresbericht mit allen Empfehlungen. Zudem informieren wir Sie über alle ADR-Änderungen. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzu-legen.

 

    Ja, ich suche einen ADR Gefahrgutbeauftragter für € 149,- pro Jahr.

    Firmenname:

    Ihr Vorname + Nachname (erforderlich):

    Ihr Beruf

    E-Mail-Adresse (erforderlich)

    Straße und Hausnummer

    Postleitzahl + Ort

    Telefon

    Zusätzliche Information

     

    Print Friendly, PDF & Email