Module 7 Willkommen bei Module 7 Email 1. Welche Antwort ist richtig, wenn es beim Be- oder Entladen durch dasFreisetzen von gefährlichen Gütern zu einem Personenschaden gekommenist? A. Der Gefahrgutbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass der Unfallbericht nach Eingang aller sachdienlichen Auskünfte erstellt wird. B. Der Gefahrgutbeauftragte hat den Unfallbericht selbst zu erstellen, sobald er alle sachdienlichen Hinweise ermittelt hat. C. Die Feuerwehr hat den Unfallbericht zu erstellen und an das Umweltbundesamt zu übermitteln. D. Der Unternehmer hat den Unfallbericht zu erstellen, damit dieser dem Unfallbericht für die Haftpflichtversicherung entspricht. E. Es muss kein Unfallbericht erstellt werden, da es sich nicht um einen Unfall im Sinne der GbV handelt. 2. Wie lange haben Ausnahmen der GGAV Gültigkeit? A. Unbegrenzt, wenn nicht die Geltungsdauer ausdrücklich bestimmt ist B. Grundsätzlich drei Jahre C. Immer bis Jahresende D. Immer fünf Jahre E. Jeweils zwölf Monate 3. In welchem amtlichen Bekanntmachungsmedium in Deutschland wirddie GGVSEB verkündet? A. In den Verkehrsnachrichten B. Im Amtsblatt der EG C. Im Gefahrgutgesetzblatt D. Im ”Handelsblatt” E. Im Bundesgesetzblatt Teil I 4. Wo gelten die Ausnahmen nach GGAV? A: In Deutschland (innerstaatliche Beförderung) B: Auf der Teilstrecke in Deutschland (grenzüberschreitende Beförderung) C: In der EU (innergemeinschaftliche Beförderung) D: Geregelt in der jeweiligen Ausnahme E: Im Ausland F: Im Luftverkehr 5. Wer ist Absender im Sinne der GGVSEB? A: Wer das Gut herstellt B: Das Unternehmen, das selbst gefährliche Güter versendet C: Wer das Gut verpackt D: Wer das Gut verlädt E: Das Unternehmen, das gefährliche Güter in einen Kesselwagen befüllt 6. In welchem Regelwerk werden innerstaatlich abweichende Vorschriftenvom ADR festgelegt? A: In den besonderen Vorschriften für die einzelnen Klassen des ADR B: Im Teil 1 des ADR C: In den Bemerkungen im Teil 2 des ADR D: In der Anlage 2 zur GGVSEB 7. In welchem Regelwerk werden innerstaatlich abweichende Vorschriftenvom RID festgelegt? A: In den besonderen Vorschriften für die einzelnen Klassen des RID B: Im Teil 1 des RID C: In den Bemerkungen im Teil 2 des RID D: In der Anlage 2 zur GGVSEB 8. Bei welchen Beförderungen gefährlicher Güter gilt die GGVSEB? A: Von Deutschland nach Frankreich B: Innerhalb Deutschlands C: Von Deutschland in die Schweiz D: Von Frankreich nach Spanien E: Von Russland nach Polen F: Von Österreich in die Schweiz 9. Der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten muss erstellt werden A: Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres B: Am letzten Tag des jeweiligen Geschäftsjahres C: Einen Monat nach Ablauf des Geschäftsjahres D: Zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres 10. Wie lange ist der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragtenaufzubewahren? A: 5 Jahre B: 1 Jahr C: 3 Jahre D: 10 Jahre Time is Up! Time's up Veröffentlicht in .