Module 5 Willkommen bei Module 5 Email 1. Unter welcher Voraussetzung ist die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten zulässig? A. Der externe Gefahrgutbeauftragte muss Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein. B. Nur wenn im Unternehmen ein geeigneter Bewerber nicht gefunden werden konnte. C. Wenn der Betriebsrat zugestimmt hat. D. Nur wenn das vorgeschriebene Mindestalter von 25 Jahren erreicht ist. E. Ein externer Gefahrgutbeauftragter muss über Führerschein und ADRSchulungsbescheinigung verfügen. F. Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten muss der IHK gemeldet werden. 2. Wer ist Absender im Sinne der GGVSEB? A. Wer das Gut herstellt B. Das Unternehmen, das selbst gefährliche Güter versendet C. Wer das Gut verpackt D. Wer das Gut verlädt E. Das Unternehmen, das gefährliche Güter in einen Kesselwagen befüllt 3. In welchem amtlichen Bekanntmachungsmedium in Deutschland wirddas ADR verk¨undet? A. Im Bundesgesetzblatt Teil II B. Im ”Handelsblatt” C. Im ”Börsenblatt” D. Im Gefahrgutgesetzblatt E. In der GbV 4. Welche Bedeutung hat die untere Zahl auf der orangefarbenenTafel? A: Es handelt sich um eine Zahl zur Feststellung der Beimengungen bei Stoffen der Klasse 5.1. B: Es handelt sich um eine Zahl, die nur für schnell abbaubare giftige Stoffe gilt. C: Es handelt sich um eine Zahl, die mögliche Sammeleintragungen für Proben mit energetischen Stoffen in das Prüfverfahren der Klasse 9 festlegt. D: Die untere Zahl gibt an, ab welchen Mengen in Gramm die Beförderung verboten ist. E: Es handelt sich um die Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes oder Gegenstandes gemäß den UN-Modellvorschriften. F: Es handelt sich um die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr. H: Es handelt sich um die maximal zulässige Lademenge. I: Es handelt sich um die Transportkennzahl (TI). J: Es handelt sich um die Äquivalentdosis. K: Es handelt sich um die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit. L: Es handelt sich um den Abfallschlüssel bei der Beförderung von Abfall. 5. Welche Bedeutung hat die obere Zahl auf der orangefarbenenTafel? A: Es handelt sich um eine Zahl, die nur für gewässergefährdende Stoffe gilt. B: Es handelt sich um eine Zahl, die nur für schnell abbaubare radioaktive Stoffe gilt. C: Es handelt sich um eine Zahl, die nur für Stoffe gilt, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln. D: Es handelt sich um eine Zahl zur Feststellung der Verpackungscodierung. E: Es handelt sich um eine Zahl zur Feststellung der Beimengungen bei Stoffen der Klasse 4.3. F: Es handelt sich um die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr. G: Es handelt sich um die Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes oder Gegenstandes nach den UN-Modellvorschriften. H: Es handelt sich um eine Zahl zur Bestimmung der Verpackungsgruppe. I: Es handelt sich um eine Zahl, die den Dampfdruck bei 50C angibt. J: Es handelt sich um den Abfallschlüssel bei der Beförderung von Abfall. 6. In welchem amtlichen Bekanntmachungsmedium in Deutschland wirddie Gefahrgut-Ausnahmeverordnung verkündet? A: Im Amtsblatt der EG B: Im Bundesgesetzblatt Teil I C: In den Verkehrsnachrichten D: Im Gefahrgutgesetzblatt E: Im ”Handelsblatt” F: Im ”Börsenblatt” 7. In welchem amtlichen Bekanntmachungsmedium in Deutschland wirddas ADN verkündet? A: Im ”Handelsblatt” B: Im ”Börsenblatt” C: Im Bundesgesetzblatt Teil II D: Im Gefahrgutgesetzblatt E: In der GbV 8. In welchem amtlichen Bekanntmachungsmedium in Deutschland wirddie GGVSEB verkündet? A: In den Verkehrsnachrichten B: Im Amtsblatt der EG C: Im Gefahrgutgesetzblatt D: Im ”Börsenblatt” E: Im ”Handelsblatt” F: Im Bundesgesetzblatt Teil I 9. In welchem amtlichen Bekanntmachungsmedium in Deutschland wirddie GGVSee verkündet? A: Im Bundesgesetzblatt Teil I B: Im ”Handelsblatt” C: Im ”Börsenblatt” D: Im Gefahrgutgesetzblatt E: Im Amtsblatt der EG F: In den Verkehrsnachrichten 10. In welchem amtlichen Bekanntmachungsmedium in Deutschland wirddas ADR verkündet? A: Im Bundesgesetzblatt Teil II B: Im ”Handelsblatt” C: Im ”Börsenblatt” D: Im Gefahrgutgesetzblatt E: In der GbV Time is Up! Time's up Veröffentlicht in .