Module 4 Willkommen bei Module 4 Email 1. Der Gb-Schulungsnachweis nach einer Grundschulung und bestandenerPrüfung hat eine Gültigkeitsdauer... A. von fünf Jahren B. von einem Jahr C. von zwei Jahren D. von acht Jahren E. von zehn Jahren F. für den gesamten Zeitraum der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter 2. In welchem Regelwerk werden innerstaatlich abweichende Vorschriftenvom RID festgelegt? A. In den besonderen Vorschriften für die einzelnen Klassen des RID B. Im Teil 1 des RID C. In den Bemerkungen im Teil 2 des RID D. In der Anlage 2 zur GGVSEB 3. In welchem amtlichen Bekanntmachungsmedium in Deutschland wirddas RID verkündet? A. Im ”Handelsblatt” B. Im Bundesgesetzblatt Teil II C. Im ”Börsenblatt” D. Im Gefahrgutgesetzblatt E. In der GbV 4. Ab welcher Bruttomasse muss ein Versandstück, das Stoffe der Klasse 7 enthält, mit der zulässigen Bruttomasse gekennzeichnetsein? A: mehr als 50 kg B: bis 25 kg C: mehr als 50 l D: mehr als 10 kg und bis 25 kg E: Die Kennzeichnung ist immer erforderlich. 5. Wo müssen Gefahrzettel nach Muster 7A (Kategorie I-WEISS), 7B (Kategorie II-GELB) oder 7C (Kategorie III-GELB) an einemVersandstück angebracht sein? A: an zwei gegenüberliegenden Seiten B: auf allen Außenseiten C: oben und auf zwei gegenüberliegenden Seiten D: nur auf einer Außenseite E: auf keiner Außenseite 6. Mit welcher Kennzahl müssen bei Versandstücken Gefahrzettelnach Muster Nr. 7E ergänzt werden? A: Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) B: Criticality Safety Index (CSI) C: Transport Index (TI) D: Transportkennzahl (TI) E: Nummer des Zulassungszeugnisses F: Anzahl der Innenverpackungen G: Maximale Aktivit¨at des radioaktiven Inhalts H: Atomzahl des Radionuklids I: Elektronenpotential J: UN-Nummer 7. Ein freigestelltes Versandstück der Klasse 7 ist mit UN 2910 gekennzeichnet.Welches zusätzliche Kennzeichen ist erforderlich? A: Es sind keine weiteren Kennzeichen erforderlich B: Gefahrzettel Nr. 7A, 7B oder 7C C: Gefahrzettel Nr. 7E D: Großzettel (Placard) Muster 7D E: Angabe zur Identifikation des Absenders und/oder Empfängers 8. Eine Palette mit mehreren Versandstücken unterschiedlicher Gefahrgüter, deren Zusammenladung zulässig ist, ist mit einer undurchsichtigenFolie umwickelt. Wo müssen die Gefahrzettel angebracht sein? A: Auf der Folie und auf den Versandstücken B: Nur auf den Versandstücken C: Nur auf der Folie D: Auf dem Container E: Nur am Fahrzeug F: Nur an der Beförderungseinheit G: Nur an einer CTU H: Nur auf einem MEMU I: Auf einer solchen Palette müssen keine Gefahrzettel angebracht sein. 9. Welche Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr steht für einensehr giftigen festen Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig? A: 664 B: 669 C: 44 D: 26 E: X886 F: 623 G: X333 10. Was versteht man unter der UN-Nummer im Sinne derGefahrgutvorschriften? A: Die UN-Nummer gibt die höchste Nettomasse je Außenverpackung an. B: Eine vierstellige Zahl als Nummer zur Kennzeichnung von Stoffen oder Gegenst¨anden gemäß den UN-Modellvorschriften. C: Die UN-Nummer ist die Zulassungsnummer eines Versandstückes mit gefährlichen Gütern. D: Die UN-Nummer gibt das Jahr der Herstellung an. E: Die UN-Nummer gibt die Gesamtmenge an Gefahrgut in einem Versandstück an. F: Die UN-Nummer ist ein Teil des Tunnelbeschränkungscodes H: Mit der UN-Nummer wird die Verpackungsgruppe konkretisiert. I: Die UN-Nummer gibt die höchstzulässige Bruttomasse bei Versandstücken mit begrenzten Mengen an. Time is Up! Time's up Veröffentlicht in .