Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst, muss ei-nen oder mehrere Sicherheitsberater, nachstehend «ADR Gefahrgutbeauftragter» genannt, für die Beförderung gefährlicher Güter benennen, deren Aufgabe darin besteht, die Risiken verhüten zu helfen, die sich aus solchen Tätigkeiten für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben. Als Transportunternehmen sind Sie ein direktes Glied der ADR-Kette. Als ADR Gefahrgutbeauftragter vertreten wir viele Unternehmen, die darauf vertrauen, dass wir diese Funktion ordnungsgemäß ausfüllen.
ADR Gefahrgutbeauftragter für die Transportunternehmen
Jedes Jahr besuchen wir Sie und besprechen mit Ihnen alle ADR-Verpflichtungen. Hierbei nehmen wir Stichproben aller relevanten Aspekte, wie ADR-Bescheinigungen, Transportdokumente, Versicherungen, Verfahren, Kontrolldokumente usw. Unsere aufgaben sind insbesondere:
– Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter;
– Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter;
– Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Be-hörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzu-legen.
Anhand dieser Prüfung erstellen wir den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresbericht. Wir informieren Sie auch über Änderungen in den Vorschriften. Auf Ihre Anfrage erbringen wir zusätzliche Dienstleistungen. In den meisten Fällen erfüllen Transportunternehmen ihre ADR-Verpflichtungen.