Die UN-Nummer und die Buchstaben „UN“ müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben, ausgenommen an Versandstücken mit einem Fassungsraum von höchstens 30 Litern oder einer Nettomasse von höchstens 30 kg und ausgenommen an Flaschen mit einem mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von höchstens 60 Litern, bei denen die Zeichenhöhe mindestens 6 mm betragen muss, und ausgenommen an Versandstücken mit einem Fassungsraum von höchstens 5 Litern oder einer Nettomasse von höchstens 5 kg, bei denen sie eine angemessene Grösse aufweisen müssen.
Bei unverpackten Gegenständen ist das Kennzeichen auf dem Gegenstand, seinem Schlitten oder seiner Handhabungs-, Lagerungs- oder Ab-schusseinrichtung anzubringen.
Die vorgeschriebenen Kennzeichen müssen:
– gut sichtbar und lesbar sein,
– der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung ihrer Wirkung standhalten.